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Neue Rechtslage für Pauschalreisende: Was das Wiesbadener Urteil für Mallorca-Gäste bedeutet

Pauschalreise nach Mallorca: Wer bei Flugausfall zuerst informiert werden sollte

Bei Flugausfall auf Mallorca sollten Veranstalter und Airline getrennt kontaktiert und Ansprüche dokumentiert werden.

Veröffentlicht: 22. April 2026
Neue Rechtslage für Pauschalreisende: Was das Wiesbadener Urteil für Mallorca-Gäste bedeutet

Antwort

Muss ich bei einer Pauschalreise nach Mallorca erst den Veranstalter oder die Airline anschreiben?

Am besten werden beide Stellen informiert, aber zuerst sollte der Reiseveranstalter kontaktiert werden, wenn die Pauschalreise betroffen ist. Parallel kann die Ausgleichszahlung bei der Airline geltend gemacht werden, da es sich um einen eigenen Anspruch handelt. Wichtig ist, alles schriftlich festzuhalten und Fristen zu setzen.

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