Ein deutsches Paar wird in Palma angeklagt: Im August 2024 soll es in einem Hotelpool vor Gästen — darunter Kinder — Sex gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen.
Vorwurf: Sex im Pool, Zuschauer auf den Balkonen
Was in einer lauen Sommernacht in Port d’Andratx begann, endet nun vor Gericht: Ein deutsches Paar muss sich demnächst in Palma wegen unanständigen Verhaltens in der Öffentlichkeit verantworten. Laut Anklage sollen sich die beiden am 13. August 2024 gegen 19 Uhr im Pool eines Hotels leidenschaftlich gezeigt haben — vor anderen Gästen, die an der Wasserfläche und auf den Balkonen saßen, sowie vor mehreren Kindern.
Nach Angaben der Ermittler war die Situation so offen, dass einige Gäste den Vorfall beobachteten und das Paar aufforderten, aufzuhören. Die Zeugenaussagen schildern, dass die Frau nackt war, der Mann seine Badehose teilweise ausgezogen hatte und die beiden schließlich Geschlechtsverkehr mit Penetration vollzogen. Trotz Protesten soll das Paar weitergemacht haben.
Anklage und mögliche Strafe
Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf der "obszönen Zurschaustellung vor Minderjährigen" sowie des "obszönen Exhibitionismus". Gefordert werden für jede Person Geldstrafen in Höhe von 5.400 Euro. Die Angeklagten sind nach Angaben der Ermittler 43 und 42 Jahre alt.
Die Festnahme erfolgte laut Ermittlern am Tag nach der Anzeige durch das Hotel. Jetzt steht ein Termin vor Gericht in Palma an, bei dem die Vorwürfe geprüft werden. Solche Fälle sind in der Regel nicht nur strafrechtlich relevant, sondern werfen auch Fragen zur Verantwortung von Gastgebern, Aufsichtspflichten und zum Schutz von Minderjährigen auf.
Was Anwohner und Gäste sagen
Vor Ort spricht man noch über die Szene: Einige sagen, in Strandorten wie Port d’Andratx sei man vieles gewohnt, andere sind empört, weil Kinder anwesend waren. Ein Gast, der anonym bleiben wollte, beschrieb die Stimmung an dem Abend als "seltsam verstörend" — und erinnerte daran, dass viele Familien hier Urlaub machen und auf Rücksicht zählen.
Rechtlich gesehen wird das Gericht nun abwägen, welche Beweislage vorliegt: Zeugenaussagen, Hotelberichte und mögliche Videoaufnahmen können eine Rolle spielen. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Sache ein Gesprächsstoff in der kleinen Hafenstadt — und eine Erinnerung daran, dass private Freiheit dort endet, wo andere belästigt oder gefährdet werden.
Der Prozesstermin in Palma wurde angekündigt; bis dahin gelten die Angeklagten als unschuldig, wie es in unserem Rechtssystem üblich ist. Für die Touristensaison bedeutet der Fall: Hotels achten verstärkt auf Verhalten an öffentlichen Bereichen und verweisen bei Bedarf auf das Hausrecht.
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