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Ehemalige Finanzdezernentin zu 2,5 Jahren Haft verurteilt – 2,1 Millionen Euro veruntreut

Ehemalige Finanzdezernentin zu 2,5 Jahren Haft verurteilt – 2,1 Millionen Euro veruntreut

25.09.2025
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Das Gericht in Palma verurteilte eine frühere Leiterin der Finanzbuchhaltung zu zweieinhalb Jahren Haft. Richter berücksichtigten psychische Probleme, dennoch steht eine hohe Rückzahlung an.

Zweieinhalb Jahre Haft nach Millionenveruntreuung – ein Fall, der die Insel beschäftigt

Am späten Vormittag, vor dem Gebäude des Gerichts in Palma, bemerkte man mehr Blicke als sonst. Ein leises Gemurmel, ein Fotograf weit weg – und dann die Nachricht: Die ehemalige Finanzchefin, Pilar Bonet, ist wegen Veruntreuung in Höhe von rund 2,17 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil: zweieinhalb Jahre Haft, eine Geldstrafe und die Verpflichtung zur Rückzahlung des vollen Schadens.

Die Angeklagte hatte jahrzehntelang in leitender Position für die Buchhaltung eines großen Konzerns gearbeitet. Laut Urteil leitete sie über Jahre Gelder auf Konten, die sie kontrollierte. Ein Sachverhalt, der für viele in Palma kaum zu begreifen war – nicht wegen des Betrags allein, sondern weil hinter der Tat auch eine persönliche Geschichte steckt.

Ein psychologisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass bei Bonet eine zwanghafte Kaufsucht und eine anhaltende depressive Störung vorliegen. Richter und Staatsanwaltschaft vereinbarten vor dem Prozess einen Vergleich, der eine Strafmilderung ermöglichte. Das Gericht sprach deshalb von einer verminderten Schuld, verzichtete aber nicht auf eine Freiheitsstrafe: In Spanien bedeutet eine Verurteilung von zwei Jahren oder mehr in der Regel auch Haft.

Die Verhandlung selbst dauerte nur kurz; Zeugen wurden nicht erneut aufgerufen, und Bonet stimmte dem Vergleich unter Tränen zu. Anwälte der Parteien hatten bereits zuvor die Modalitäten geklärt – Schadenersatz, Strafe, Behandlungsempfehlungen. Auf einem der von der Verteidigung genannten zwölf Konten fanden Ermittler mehr als 400.000 Euro.

Neben der Haft wurde eine geringe Geldbuße verhängt; wesentlich ist jedoch die Rückzahlungsverpflichtung: rund 2.170.200,80 Euro müssen an das ehemalige Unternehmen gezahlt werden. Gerichtssprecher betonten, dass das Urteil auch Signale an andere strahlen solle: Fehlverhalten in Vertrauenspositionen habe Konsequenzen, unabhängig von persönlichen Problemen.

Manche Nachbarn sagten, sie hätten Bonet oft allein in den Straßen von Palma gesehen, mit Taschen, die nach Einkäufen aussahen. Andere erinnern an ihre lange Firmenzugehörigkeit seit 1992 und daran, dass sie zwei Jahrzehnte die Verwaltung einer Sparte geleitet hatte. Die Mischung aus beruflicher Verantwortung, psychischer Erkrankung und kriminellem Verhalten macht den Fall kompliziert – und tragisch.

Ob sie die Strafe tatsächlich hinter Gitter absitzen muss, hängt nun von weiteren rechtlichen Details ab: Vollstreckungsregeln, mögliche Bewährungsanträge und der Weg der Restitution. Für Palma bleibt es ein Fall, bei dem die Fragen nach Verantwortung, Krankheit und Gerechtigkeit nah beieinander liegen.