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Nasser Eingang, offenes Tor: Warum das Urteil gegen einen Supermarkt mehr ist als ein Schmerzensgeld-Fall

Haftung bei Stürzen in Supermärkten auf Mallorca

Wann Supermärkte auf Mallorca für Stürze bei Regen haften und welche Sicherheitsmaßnahmen erwartet werden.

Veröffentlicht: 21. April 2026
Nasser Eingang, offenes Tor: Warum das Urteil gegen einen Supermarkt mehr ist als ein Schmerzensgeld-Fall

Antwort

Wer haftet auf Mallorca, wenn man bei Regen in einem Supermarkt auf nassem Boden ausrutscht?

Grundsätzlich kann der Betreiber eines Geschäfts haften, wenn der Eingangsbereich bei Regen nicht ausreichend gesichert ist. Auf Mallorca hat ein Gericht entschieden, dass eine Supermarktkette verantwortlich sein kann, wenn der Boden rutschig ist, die Tür offen bleibt und kein klarer Warnhinweis aufgestellt wurde. Entscheidend ist, ob der Laden angemessen auf die absehbare Gefahr reagiert hat.

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