12.000 Euro nach Sturz: Warum Supermärkte Eingangsrisiken ernster nehmen müssen

Nasser Eingang, offenes Tor: Warum das Urteil gegen einen Supermarkt mehr ist als ein Schmerzensgeld-Fall

Nasser Eingang, offenes Tor: Warum das Urteil gegen einen Supermarkt mehr ist als ein Schmerzensgeld-Fall

Ein Kunde stürzt auf nassem Boden in einer Palma-Filiale. Das Gericht verurteilt die Kette zu 12.000 Euro — aber die eigentliche Frage ist: Wer sorgt für sichere Eingänge bei Sturm?

Nasser Eingang, offenes Tor: Warum das Urteil gegen einen Supermarkt mehr ist als ein Schmerzensgeld-Fall

Leitfrage

Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Filiale bei Starkregen offensteht und Kunden auf nassem Boden ausrutschen — die Kette, die das Risiko nicht ausreichend reduziert hat, oder der Kunde, der an einem regnerischen Tag das Geschäft betritt?

Das Provinzgericht in Palma hat eine eindeutige Antwort gegeben: Die Supermarktkette muss 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil die Sicherheitsmaßnahmen am Eingang an jenem Sturmtag nicht ausreichten. Die Fakten sind knapp: Februar 2021, starker Regen und Wind, Wasser strömte in die Filiale, eine Fußmatte lag bereit, ein Mitarbeiter trocknete manuell, aber ein Warnschild fehlte und die Tür blieb offen. Ein anderer Laden in der Nähe hatte an dem Tag geschlossen, weil der Wassereinbruch so groß war, dass die Betreiber die Kundensicherheit nicht garantieren konnten.

Kritische Analyse

Das Gericht folgt damit einer einfachen Logik: Foreseeability. Bei starkem Regen ist das Eindringen von Wasser am Eingang vorhersehbar. Eine Matte und ein hastiges Abtrocknen reichen nicht aus, wenn der Boden durchgehende Rutschgefahr bietet. Die Verteidigung der Kette berief sich auf die Alltagssituation — „heute regnet es, sei vorsichtig“ — und darauf, dass Personal vor Ort war. Das Gericht konterte: Präsenz allein ersetzt keine organisatorischen Vorkehrungen.

Wichtig ist hier der Hinweis der Richter, dass die Tür während des Regens geschlossen werden hätte können. Das klingt banal, trifft aber einen Kern: Sicherheitskultur besteht nicht aus Einzelelementen, sondern aus der Summe kleiner Entscheidungen — Türpolitik, Personaldisposition, Materialwahl, Beschilderung und bauliche Gegebenheiten. Wenn ein Nachbarbetrieb aus Vorsicht schließt, spricht das dafür, dass die Lage nicht trivial war.

Was im öffentlichen Diskurs fehlt

In den Debatten dreht sich alles um den Betrag des Schmerzensgelds oder um die Frage, ob Kunden „aufpassen“ müssen. Kaum jemand spricht über den größeren Systemfehler: Wer prüft die Eingänge von Gewerberäumen bei Extremwetter? Welche Vorgaben gelten für Drainage, Türschwellen, rutschhemmende Beläge oder überdachte Eingangsbereiche? Auch die Rolle der Gebäudeeigentümer, der Versicherungsklauseln und der kommunalen Infrastruktur — etwa verstopfte Gullys vor großen Geschäften — bleibt oft unerwähnt.

Auf Mallorca, wo Winterstürme in manchen Jahren heftig ausfallen, ist das gefährlich kurz gedacht. Es geht nicht nur um eine Strafe, sondern um Prävention, die Kosten spart und Unfälle verhindert.

Alltagsszene aus Palma

Stellen Sie sich die Straße vor: Regengischt peitscht vom Passeig herüber, Regenschirme klappern, das Surren nasser Schuhsohlen auf den Platten ist hörbar. Vor der Supermarkt-Tür steht eine Matte, daneben ein Mitarbeiter mit einem Lappen, die Stimme eines Kunden, der ruft: „Cuidado, está mojado.“ Ein Einkaufswagen zieht eine Spur, und ein älterer Herr versucht, auf der Matte seine Schuhe abzutrocknen, bevor er eintritt. Genau dieses Zögern, dieses Nach- und Vortritt — so schildern es Zeugen — endete in einem Sturz.

Konkrete Lösungsansätze

Die Richterentscheidung zeigt die Richtung, aber die Praxis verlangt mehr. Konkrete Maßnahmen, die Filialen sofort umsetzen können: 1) Schließbare Eingangssysteme oder Vordächer, die zeitweilig den Zugang regulieren; 2) Hochwertige, zertifizierte rutschhemmende Bodenbeläge in den ersten Metern hinter der Tür; 3) Auffällige, multilingual beschriftete Warnschilder kombiniert mit Absperrleitern, nicht nur eine kleine Matte; 4) klare interne Protokolle: Bei Starkregen wird die Tür nur von Personal geöffnet, das den Durchgang sichert; 5) regelmäßige Checklisten-Übungen und Trainings für Mitarbeiter, damit sie wissen, wann ein Laden zu schließen ist; 6) Abstimmung mit Versicherern und Vermietern, damit bauliche Verbesserungen (Drainagen, Schwellenabsenkungen) nicht an kurzfristigen Kosten scheitern.

Auf kommunaler Ebene: Kontrollen und Mindeststandards für Geschäftsgebäude, schnellerer Reinigungsdienst für Straßengullys und ein Meldepfad, damit Handelsvereinigungen Wetterwarnungen der AEMET in Betriebsanweisungen übersetzen können.

Pointiertes Fazit

Das Urteil ist mehr als ein Einzelfall. Es ist ein Weckruf: Sicherheit beginnt an der Türschwelle. Wer Kunden einlädt, trägt die Verantwortung, für einen trockenen, rutschfesten Weg zu sorgen — besonders an stürmischen Tagen. Die 12.000 Euro sind ein Exempel, aber wichtiger wäre ein System, das Unfälle verhindert, bevor Gerichte urteilen müssen.

Wenn wir an einem regnerischen Morgen wieder über die Platten vor einem Supermarkt waten, sollten wir nicht nur auf die Matte schauen, sondern auf ein sichtbares Engagement der Betreiber: geschlossene Tür bei Sturm, kontrollierter Einlass, und ein Boden, auf dem man sicher stehen kann. Das wäre ein Alltag, der sich lohnt — für Kundinnen und Kunden ebenso wie für die Geschäfte selbst.

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