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Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Finanzchefin: Wenn Vertrauen, Krankheit und Kontrolle kollidieren

Wenn psychische Erkrankung und Strafrecht auf Mallorca zusammentreffen

Psychische Belastungen können strafmildernd wirken, führen aber nicht automatisch zu einem Freispruch.

Veröffentlicht: 21. April 2026
Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Finanzchefin: Wenn Vertrauen, Krankheit und Kontrolle kollidieren

Antwort

Kann eine psychische Erkrankung bei einer Verurteilung auf Mallorca strafmildernd wirken?

Ja, eine psychische Erkrankung kann als mildernder Umstand berücksichtigt werden, wenn sie fachlich belegt ist und einen Einfluss auf das Verhalten hatte. Im genannten Fall spielten ein psychologisches Gutachten mit zwanghafter Kaufsucht und eine depressive Störung eine Rolle. Das führt aber nicht automatisch zu einem Freispruch oder zu einer straffreien Lösung.

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