Am Hamburg-Airport gestoppt: Gesuchter Spanier bezahlt offene Strafe und darf weiterfliegen

Am Hamburg-Airport gestoppt: Gesuchter Spanier bezahlt offene Strafe und darf weiterfliegen

👁 2378

Bei der Passkontrolle am Hamburg Airport entdeckte die Bundespolizei einen per Haftbefehl gesuchten 42‑Jährigen aus Spanien. Er zahlte die noch offene Geldstrafe – und setzte seine Reise fort.

Kontrolle nach Landung: Haftbefehl bei Passkontrolle sichtbar

Am späten Dienstagnachmittag, kurz nach 17:00 Uhr, brachte ein Flieger aus Barcelona wieder Menschen nach Norddeutschland. Unter ihnen: ein 42‑jähriger Mann, der in Barcelona lebt. Bei der routinemäßigen Überprüfung am Hamburg Airport fiel er den Beamten auf.

Die Bundespolizei prüfte die Datenbank – und stieß auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der Grund: eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Solche Abfragen gehören zum Alltag an den Kontrollen, trotzdem überraschen sie immer wieder Reisende.

Geldstrafe zahlen oder ins Gefängnis?

Dem Mann wurde offenbar schon früher eine Geldstrafe auferlegt: ursprünglich waren es 40 Tagessätze à 40 Euro. Da er nach Angaben der Polizei bereits einen Teil gezahlt hatte, blieben noch 1.040 Euro offen. Alternativ drohten ihm 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Relativ unspektakulär lief die Sache dann ab: Vor Ort am Flughafen konnte der 42‑Jährige die geforderte Summe begleichen – zusätzlich zu den Verfahrenskosten in Höhe von 360 Euro. Nach der Zahlung wurde er laut Polizeiangaben wieder freigelassen und durfte seine Reise fortsetzen.

Keine Ausnahme: Flughäfen als Treffpunkt für Fahndungsabfragen

Für die Beamten ist das kein Einzelfall. An großen Flughäfen landet immer wieder jemand, der in einer Datenbank auffällt – mal wegen unbezahlter Bußgelder, mal wegen ernsteren Vergehen. Manchmal werden Passagiere vor dem Abflug gestoppt, manchmal, wie in diesem Fall, nach der Landung.

Für Reisende ist das meist unangenehm, aber auch pragmatisch: Wer Geldstrafen entrichtet, kann oft schneller weiterreisen als mit Ersatzhaft. Für die Behörden ist das eine einfache, effektive Möglichkeit, offene Verfahren zu vollstrecken.

Wer also demnächst am Flughafen ankommt: Nehmt eure Unterlagen mit, prüft offene Bußgelder besser vorher – und spart euch die hektische Suche nach Bargeld am Gepäckband. Man lernt nie aus.

Ähnliche Nachrichten