Unterirdischer Betongang mit Leitungen unter Gewerbepark Ses Veles, Teil des rund 20 Jahre alten Gänge-Labyrinths.

Für den Ernstfall: Das unterirdische Gänge-Labyrinth unter Ses Veles in Bunyola

Für den Ernstfall: Das unterirdische Gänge-Labyrinth unter Ses Veles in Bunyola

Unter dem Gewerbepark Ses Veles in Bunyola liegt ein vor rund 20 Jahren gebautes System von Gängen für Leitungen. Könnte es im Ernstfall wirklich Schutz bieten – und was müsste die Gemeinde jetzt tun?

Für den Ernstfall: Das unterirdische Gänge-Labyrinth unter Ses Veles in Bunyola

Leitfrage: Wie sicher ist die unterirdische Anlage unter dem Gewerbepark Ses Veles tatsächlich – und was fehlt, damit sie im Notfall Menschen schützen kann?

Wenn man morgens durch Bunyola fährt, hört man zuerst die Lkw, die sich mühsam den Hang hinaufquälen, und gelegentlich Motorradfahrer auf der MA-11. Der Gewerbepark Ses Veles liegt etwas abseits, ein flaches Band von Hallendächern und asphaltierten Zufahrten. Unter dieser Oberfläche verbirgt sich, so die vorliegenden Informationen, ein vor etwa zwanzig Jahren angelegtes System von Gängen und Schächten, ursprünglich gedacht, um Wasser-, Strom- und Telefonleitungen zugänglich zu machen, ohne den Teerbelag immer wieder aufreißen zu müssen.

Die Idee klingt praktisch: Technik unterirdisch bündeln, Reparaturen vereinfachen. Doch in den letzten Tagen hat das Thema für Aufregung gesorgt, weil das Labyrinth groß genug sein soll, um im Falle eines bewaffneten Konflikts mehreren Menschen Schutz zu bieten. Das ist die eine Sicht. Die andere ist die der Gegenwart: Auf dem Gelände türmen sich illegal entsorgte Bauschuttberge, Autowracks und Müll, wie Anwohnerinnen und Handwerker berichten. Die Kombination aus vernachlässigter Oberfläche und mutmaßlich weitläufigen Unterkonstruktionen wirft Fragen auf.

Meine kritische Analyse: Die Anlage mag technisch weitläufig sein, aber Schutzfunktion und Stand der Nutzbarkeit sind zwei Paar Schuhe. Erstens: Wer entscheidet, wer Zugang bekommt? Es wurde erwähnt, dass die Zugänge bewacht sind. Bewachung heißt nicht automatisch geordnete Notfallöffnung. Zweitens: Eine Leitungs-Infrastruktur ist nicht automatisch ein Schutzraum: Belüftung, Notbeleuchtung, Wasservorrat, sanitäre Möglichkeiten, Brandschutz und stabile Eingänge sind unabdingbar. Drittens: Sicherheits- und Haftungsfragen – wer haftet bei Unfällen im Untergrund? Ist die Gemeinde zuständig oder die Betreiber des Gewerbeparks?

Im öffentlichen Diskurs fehlt derzeit Vieles: Transparenz über Eigentumsverhältnisse und technische Daten (Grundriss, Belüftung, Tragfähigkeit), ein offizieller Prüfbericht über Zustand und Sicherheit, konkrete Aussagen zur Kapazität und zur Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Auch fehlt ein klarer Notfallplan, der beschreibt, wie im Krisenfall Menschen informiert, hineingeführt und wieder herausgebracht werden. Momentan dominieren Spekulation und Sorge – das hilft niemandem.

Eine Alltagsszene aus Bunyola verdeutlicht die Diskrepanz: An einem regnerischen Nachmittag beobachte ich, wie ein alter Transporter neben einer Halleneinfahrt hält, drei Männer aussteigen und in einem dunklen Winkel Matratzen und Küchengeräte abladen. Die Schranke zum Park wird kaum beachtet, der Platz wirkt halb verlassen. Gleichzeitig frage ich mich beim Blick auf die Grasnarben und aufgerissene Randstreifen: Wenn hier unterirdisch Menschen Schutz finden sollen, wäre das der richtige Zustand?

Konkrete Lösungsansätze sind möglich und realistisch. Kurzfristig sollte die Gemeinde eine technische Bestandsaufnahme veranlassen: professionelle Vermessung der Gänge, Überprüfung der Belüftung und Fluchtwege, Brandschutztests und ein Sicherheitsgutachten. Diese Untersuchung muss öffentlich und nachvollziehbar sein. Parallel dazu sollte die Oberfläche aufgeräumt werden: illegale Müllhalden entfernen, Zufahrten sichern und Beschilderung anbringen.

Mittelfristig braucht es einen verbindlichen Notfall- und Betreiberplan: Wer öffnet die Anlage, wer sorgt für Strom und Licht, wie wird die Kapazität geregelt, wie lang können Menschen dort ausharren? Dafür müssen Gemeinde, Betreiber des Gewerbeparks, Zivilschutz und Rettungsdienste zusammenarbeiten und klare Verantwortlichkeiten schriftlich festlegen. Übungs‑ und Informationsmaßnahmen für Anwohnerinnen und Beschäftigte des Parks würden sorgen für Routine im Ernstfall.

Praktisch können einige Maßnahmen sofort greifen: Zugänge, die jetzt ungesichert sind, sollten mit standardisierten Schließmechanismen versehen werden, die im Notfall von den Rettungsdiensten ferngesteuert geöffnet werden können. Lagerräume für Trinkwasser, medizinische Grundausstattung und Taschenlampen sollten an zentralen Punkten eingerichtet werden. Zugänge müssen so gestaltet werden, dass auch ältere Menschen oder Personen mit Gehhilfen notfalls hineinkommen können.

Was nicht passieren darf: Die Anlage weiter als

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