20-jährige Urlauberin in Playa de Palma im Aufzug belästigt – Täter erhält Bewährungsstrafe

20-jährige Urlauberin in Playa de Palma im Aufzug belästigt – Täter erhält Bewährungsstrafe

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In einem Hotel an der Playa de Palma wurde eine 20-jährige Deutsche im Fahrstuhl angefasst. Vor Gericht erhielt der 54-Jährige eine bedingte Haftstrafe und muss Schadenersatz zahlen.

Vorfall im Fahrstuhl: Urteil mit Bewährung

In einem Hotel an der Playa de Palma ist ein Vorfall, der im Oktober 2023 für Aufsehen sorgte, jetzt vor Gericht abschließend verhandelt worden. Eine 20-jährige deutsche Urlauberin berichtete, in einem Aufzug von einem 54-jährigen Mann gegen ihren Willen berührt worden zu sein. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, die Strafe ist jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde eine finanzielle Entschädigung festgelegt.

Wie es nach Zeugenaussagen geschah

Nach Angaben aus dem Gericht trafen sich die beiden Urlauber zufällig im Aufzug des Hotels. Das Opfer sagte aus, der Mann habe sie unsittlich angefasst und dabei obszöne Bemerkungen gemacht. Mitarbeiter der Rezeption wurden alarmiert, die Nationalpolizei übernahm die Anzeige. Der Beschuldigte gestand laut Prozessangaben die Tat, ein Verhör per Videolink aus seinem Heimatland folgte.

Solche Szenen fühlen sich hier schnell sehr persönlich an — ich stand selbst schon an der Playa und habe erlebt, wie schnell die Stimmung kippen kann, wenn etwas Unangenehmes passiert. Die junge Frau suchte sofort Hilfe im Hotel, das Personal reagierte nach eigenen Aussagen schnell und unterstützend.

Strafe und Auflagen

Das Gericht verurteilte den Mann zu sechs Monaten Haft und legte eine Entschädigung von 4.500 Euro fest, die das Opfer erhalten soll. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich verhängten die Richter eine Kontakt- und Annäherungsverbotsregelung sowie ein Berufsverbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen für zweieinhalb Jahre.

Als mildernde Umstände wurden genannt: Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt, Geständnis und die Tatsache, dass der Schmerzensgeldbetrag vor dem Prozess hinterlegt worden sei. Diese Faktoren beeinflussten offensichtlich die Entscheidung, die Strafe nicht sofort zu Vollstreckung zu bringen.

Rechtlicher Rahmen

Seit der Reform des spanischen Sexualstrafrechts gilt der Grundsatz „Solo sí es sí“ — ein klares, freiwilliges Einverständnis ist Voraussetzung für jede sexuelle Handlung. Fehlt dieses Einverständnis, können die Konsequenzen auch bei vergleichsweise kurzen Übergriffen gravierend sein. Für Opfer wurde der Schutz verstärkt, und die Einstufung von Taten hat sich dadurch geändert.

Für viele hier auf der Insel ist das Urteil ein zweischneidiges Signal: Es gibt Anerkennung des Unrechts und finanzielle Entschädigung, zugleich fällt die Haft nicht realisierend aus. Das sorgt für Diskussionen — besonders an einem Ort, der so sehr vom Tourismus lebt wie die Playa de Palma.

Die betroffene Frau hat nach Angaben aus dem Gericht Unterstützung erhalten; weitergehende persönliche Details wurden aus Opferschutzgründen nicht veröffentlicht. Die Polizei mahnt weiterhin zur Aufmerksamkeit: Wenn euch etwas komisch vorkommt, sprecht das Personal an oder ruft die Behörden — besser einmal zu viel, als zu wenig.

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