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Erbstreit um Desclaux‑Nachlass: Mallorquinisches Paar beansprucht Schloss in Monaco

Erbstreit um Desclaux‑Nachlass: Mallorquinisches Paar beansprucht Schloss in Monaco

28.08.2025
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Ein Paar mit Wohnsitz auf Mallorca und in der Schweiz erhebt Anspruch auf ein historisches Familienvermögen – darunter angeblich Immobilien bis hin zu einem Schloss in Monaco. Viele Fragen sind noch offen.

Vom Familienalbum in die Gerichtssäle: Ein Erbe sorgt für Gesprächsstoff

Als ich am Morgen durch Palma schlenderte, hörte ich gleich mehrere Stimmen über einen Erbstreit, der gerade die Runde macht. Zwei Menschen, die teils auf Mallorca, teils in der Schweiz leben, haben vor Gericht Ansprüche auf den Nachlass des Unternehmers Esteban Desclaux erhoben. In den Klageschriften, so heißt es, tauchen nicht nur Villen und Landgüter auf – vereinzelt fällt auch das Wort "Schloss" in Monaco.

Der Kern der Sache: Die Kläger behaupten, direkte Nachfahren zu sein. Ihr Anwalt, Fernando Osuna aus Sevilla, spricht von umfangreichem Vermögen und will Dokumente prüfen, Grundbucheinträge anfordern und historische Testamente entziffern. In der Praxis heißt das: viel Papier, viele Staaten, und mehrere Jahrzehnte Geschichte, die neu sortiert werden müssen.

Warum das kompliziert ist

Bei Erbschaften, die über Landesgrenzen reichen, trifft Bürokratie auf alte Rechtslagen und verschwundene Dokumente. Desclaux, so die Unterlagen, hatte Verbindungen zum maritimen Geschäft und Familienbande auf den Balearen. Manche Erben sollen ihren Anspruch aufgegeben haben, andere sind ohne Nachkommen gestorben. Das öffnet nacheinander Türen für Leute, die sich heute als Erben sehen.

Was die Sache zusätzlich verkompliziert: Ein Teil der mutmaßlichen Besitztümer liegt in Ländern mit unterschiedlichen Erbrechtssystemen. Monaco hat andere Regeln als Spanien oder Frankreich. Und dann sind da noch Archive, Grundbuchämter und - vor allem - Zeugen, die Jahrzehnte zurückreichen.

Wie der Prozess ablaufen dürfte

Osuna will offenbar systematisch vorgehen: Ahnenforschung, Archivarbeit, Licht in alte Testamente bringen. Erst dann, so seine Logik, lassen sich konkrete Ansprüche gegen heutige Eigentümer prüfen. Praktisch bedeutet das: Anfragen an Grundbücher, Vergleiche historischer Urkunden, und notfalls Gutachten von Historikern oder Sachverständigen für Nachlässe.

Bis ein Gericht eine verbindliche Entscheidung trifft, können Monate vergehen. Und es ist gut möglich, dass am Ende Teile des Nachlasses gar nicht mehr eindeutig zuordenbar sind – etwa weil Immobilien verkauft oder Kunstwerke weitergereicht wurden.

Was das für Mallorca bedeutet

Für uns hier auf der Insel ist das vor allem eine Geschichte mit ein bisschen Lokalkolorit: Zwei Menschen mit Bezug zu Mallorca, ein Anwalt aus Andalusien, und im Hintergrund Europa mit seinen komplizierten Erbschaftsregeln. Kein Skandal, eher ein juristisches Puzzle, das manchen von uns an Familienerzählungen erinnert, die seit Generationen kursieren.

Ich werde das weiterverfolgen — nicht weil ich Drama liebe, sondern weil es ein Beispiel dafür ist, wie Geschichte und Recht manchmal ziemlich laute Kreise ziehen. Und wer weiß: Vielleicht ergibt sich am Ende ein überraschender Fund im Archiv, oder ein Nachlassgut, das man zuvor nicht mehr auf dem Schirm hatte. Bis dahin bleibt es eine Angelegenheit für Anwälte, Archive und Richter.

Hinweis: Solange Gerichte keine endgültigen Entscheidungen treffen, handelt es sich um Behauptungen der Kläger. Alle Angaben beruhen auf den bislang bekannten Klägerunterlagen und Stellungnahmen des anwaltlichen Vertreters.