Ein 28‑jähriger Mann wurde am Abend nach seiner Rückkehr aus Palma am Flughafen Köln/Bonn festgenommen. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl wegen schweren Raubes vor.
Direkt aus Palma in Handschellen: Haftbefehl setzt Rückreise abruptes Ende
Es klingt nach einem schlechten Film, war aber real: Ein 28‑jähriger Mann, der am Donnerstagabend (16. Oktober) aus Palma nach Köln/Bonn zurückgekehrt war, wurde unmittelbar nach der Landung festgenommen. Die Bundespolizei in Köln gab an, dass bei der Identitätsprüfung ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Wer? Ein 28‑jähriger serbischer Staatsangehöriger.
Worum geht es? Er war wegen schweren Raubes verurteilt worden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Feststellung seiner Identität wurde er den Beamten übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt in Nordrhein‑Westfalen gebracht.
Ich war am Abend zufällig in der Ankunftshalle 2, als die Absperrungen aufgebaut wurden. Kein großes Polizeiaufgebot, eher routinierte, konzentrierte Arbeit: Pässe werden überprüft, Fragen gestellt, kurz und nüchtern. Solche Szenen sieht man nicht oft, aber sie passieren – und immer dann ist bei den wartenden Familien und Reisenden ein spürbares Schweigen im Raum.
Die Bundespolizei betonte in ihrer Mitteilung, dass internationale Haftbefehle weltweit vollstreckt werden können, sobald Betroffene eine Staatsgrenze überschreiten. Für den Mann endete der Mallorca‑Urlaub also nicht mit einem Koffer am Gepäckband, sondern hinter Gitterstäben.
Das ist nicht der erste Fall dieser Art: In den vergangenen Monaten kam es mehrfach vor, dass Rückkehrer an deutschen Flughäfen aufgegriffen wurden, weil Fahndungsersuchen vorlagen. Manchmal sind es skurrile Zufälle – etwa Warteschlangen oder falsch gewählte Ausgänge –, manchmal systematische Fahndungserfolge der Behörden. Für Mitreisende ist das immer ein Moment der Irritation: Ein Flug, volle Reihen, und plötzlich ist starker Kaffee und Touristengerede ersetzt durch Amtsdeutsch und Handschellen.
Praktischer Tipp am Rande: Wenn man lange unterwegs war, einfach kurz die Dokumente prüfen, bevor man zur Passkontrolle geht. Nicht weil man etwas zu verbergen hat, sondern weil eine veraltete Adresse oder ein Schreibfehler den Ablauf unnötig komplizieren kann.
Der Fall ist damit an die Justiz übergeben. Weitere Details – etwa über den genauen Tathergang oder das Urteil selbst – sind Aufgabe der Gerichte und Ermittler.
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