Wer zahlt am Ende drauf, wenn im Basic-Tarif nur ein winziger Rucksack erlaubt ist? Eine Klage der Verbraucherzentrale nimmt Eurowings ins Visier – und wir schauen genauer hin.
Streit ums Mini-Handgepäck: Verbraucherschützer ziehen gegen Eurowings vor Gericht
Wie klein darf Bordgepäck sein, bevor Kundinnen und Kunden getäuscht werden?
Leitfrage: Benachteiligt der sogenannte Basis- oder Basic-Tarif Passagiere, die mit einem normalen Handgepäckstück reisen wollen, und ist die Preiswerbung der Airlines in diesem Zusammenhang irreführend?
Die Fakten sind kurz und unscheinbar: Im Basic-Tarif einer hier auf Mallorca viel genutzten deutschen Fluggesellschaft ist nur ein sehr kleines Gepäckstück gestattet – Rucksack oder Tasche, die unter den Sitz passen sollen. Die maximal erlaubten Maße sind 40x30x25 Zentimeter. Anfangs klingt das wie eine technische Vorgabe. Für viele Reisende bedeutet es aber: Der klassische Handgepäck-Trolley bleibt am Boden.
Die Verbraucherzentrale hat reagieren müssen. Sie hat Ende November zwei Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf angestrengt. Ein Verfahren zielt darauf ab, den Basis-Tarif in seiner jetzigen Form zu untersagen. Das andere richtet sich gegen die Werbeweise: Die Klage will verhindern, dass mit einem Endpreis geworben wird, wenn dieser Preis nur das Mini-Stück beinhaltet. Kurz: Es geht um Transparenz und Fairness bei der Produktdarstellung.
Die Fluggesellschaft hat laut Mitteilung erklärt, die Klage noch nicht erhalten zu haben, und hält an ihrer Sichtweise fest: Die Regelungen zum Handgepäck und die Preisgestaltung entsprächen den geltenden Vorgaben. Kundenfreundlich und transparent sei das Angebot.
Kritische Analyse: Auf den ersten Blick steht ein Kampf zwischen Verbraucherschützern und einer Airline. Dahinter liegen aber zwei praktische Probleme. Erstens: Viele Passagiere messen an ihren Erwartungen. Mit „Handgepäck“ verbinden Reisende oft einen Kabinentrolley – nicht eine Mini-Tasche. Wer das erst am Gate merkt, hat wenig Zeit und oft schlechte Alternativen. Zweitens: Die Werbung mit einem Endpreis suggeriert, dass dieser Preis alle üblichen Bedürfnisse abdeckt. Wenn das Kleingedruckte dann etwas anderes sagt, ist die Grenze zur Irreführung schnell überschritten.
Was im öffentlichen Diskurs häufig fehlt: die Perspektive von Menschen mit Gepäckbedürfnissen, die nicht ins Raster passen. Familien mit Kleinkindern, Menschen mit Mobilitätshilfen, Geschäftsreisende mit Laptops – sie alle haben unterschiedliche Anforderungen. Auch der Blick auf die Praxis am Flughafen wird oft unterschätzt: Am Rollband sieht man Trolleys, an der Kaffeetheke in der Abflughalle wird diskutiert, am Passeig Mallorca hört man die Rückkehrer erzählen, wie sie am Gate umpacken mussten. Diese Alltagsmomente zeigen, dass die Streitfrage nicht abstrakt ist.
Alltagsszene aus Palma: Am Vormittag vor dem Abflug sitzen Urlauber mit halb geöffneten Koffern auf den Bänken am Flughafen Palma, Taxifahrer schieben Karren vorbei, und im Café auf dem Passeig Mallorca bestellen Ankommende einen Cortado. Jemand misst sein Gepäck mit einem Lineal aus der Handtasche. Solche Szenen sind typisch: Ärger über fehlende Informationen mischt sich mit dem leisen Summen der Klimaanlage und dem Rollen von Trolleys.
Konkrete Lösungsansätze, die sofort helfen würden: Erstens, verpflichtende, deutlich sichtbare Hinweise in allen Preisangeboten – nicht nur in Fußnoten –, die klar ausweisen, welche Gepäckstücke im Basispreis enthalten sind. Zweitens, eine einheitliche Bezeichnung: „Mini-Handgepäck“ statt nur „Handgepäck“, damit Erwartungen gesteuert werden. Drittens, Kontrolle und Sanktionen, wenn Werbung irreführend ist; das kann Verbraucherschutzbehörden und Marktaufsicht angehen. Viertens, für Flughäfen und Airlines pragmatische Maßnahmen: am Abflugort sichtbare Messboxen, Schulung des Personals und eine faire Kulanzregel für Menschen, die irrtümlich das falsche Gepäck hatten.
Für Reisende gilt: Vor dem Buchen genauer hinschauen. Maßangaben notieren, Foto vom Gepäck machen, bei Unsicherheit das nächsthöhere Ticket wählen oder einen Tag vor Abflug beim Check-in nachfragen. Für Betroffene ist wichtig, Dokumentation aufzubewahren – Buchungsbestätigung, Screenshots der Werbung, Belege für zusätzliche Gebühren – falls später ein Anspruch geltend gemacht wird.
Pointiertes Fazit: Es geht nicht nur um Zentimeter oder um Juristerei. Es geht um Vertrauen. Wenn Tarifbezeichnungen Erwartungen zerstören, zahlen am Ende die Passagiere – mit Zeit, Nerven und manchmal mit Geld. Die Klage der Verbraucherzentrale ist deshalb kein Geschenk an Reisende, sondern ein Weckruf an die Branche: Klarheit kostet wenig, Vertrauen sehr viel.
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