Llubí regelt Haustiere: Drei pro Wohnung, Kastration für Freigänger

Llubí setzt Grenzen — und Fragen: Drei Tiere pro Wohnung, Kastration für Freigänger

Llubí hat neue Regeln: Maximal drei Haustiere in Mietwohnungen, fünf im Einfamilienhaus; Freigänger-Katzen müssen kastriert werden. Die Verordnung bringt pragmatische Ziele, aber auch praktische und soziale Fragen mit sich.

Llubí setzt Grenzen — und Fragen: Drei Tiere pro Wohnung, Kastration für Freigänger

Auf der Plaça von Llubí, wo am Nachmittag die Siesta noch mit den Kirchenglocken einhergeht und die Boulespieler lauthals über die nächste Kugel streiten, ist seit Mitte Oktober neues Recht in Kraft. Der Gemeinderat hat entschieden: In Mietwohnungen dürfen künftig höchstens drei Haustiere gehalten werden, in Einfamilienhäusern bis zu fünf. Und Katzen, die nach draußen dürfen, müssen kastriert sein.

Die Leitfrage, die hinter dem Beschluss steht, ist deutlich: Wie lässt sich Tierschutz mit dem friedlichen Zusammenleben in einem eng bebauten Dorf wie Llubí verbinden? Auf dem Papier liest sich das als pragmatische Antwort auf Probleme. In der Realität treffen Nachbarschaftsängste, jahrzehntel

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